Allgemeine Geschäftsbedingungen der
INHESA Selfcare GbR

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von INHESA Selfcare GbR (im folgenden INHESA Selfcare genannt) angebotenen Don’t Call Me Sick!-Jahresprogramme. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Werden Verträge in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos geschlossen, gelten dennoch ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Teilnahme

Die Don’t Call Me Sick!-Jahresprogramme stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen. Sie eignen sich jedoch nicht als Ersatz für eine ärztliche Behandlung oder eine Psychotherapie. Die Teilnahme setzt psychische Gesundheit voraus. Besteht von Seiten der Lehrcoachs berechtigter Zweifel an der Erfüllung dieser Voraussetzungen, kann der Vertrag von unserer Seite auch während der Ausbildung aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Anmeldung setzt ein persönliches, telefonisches Gespräch mit einem Coach von INHESA Selfcare voraus. Die Platzvergabe ergibt sich aus der Reihenfolge der Anmeldung zu den jeweiligen Don’t Call Me Sick!-Jahresprogrammen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so werden wir Ihnen dies umgehend und Sie entweder unserer Warteliste hinzufügen oder Ihnen anbieten, alternativ an einem anderen Ort teilzunehmen.

3. Anmeldung

Ihre Anmeldung ist möglichst frühzeitig schriftlich (via https://www.dont-call-me-sick.de/termine/) an die INHESA Selfcare zu richten. Ihre Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von uns schriftlich per E-Mail, per Telefax oder per Post bestätigt wird. Eine vereinbarte Anzahlung ist fristgerecht zu bezahlen, um sich die Teilnahme zu sichern. Andernfalls wird Ihr Teilnahmeplatz anderweitig vergeben.

4. Vertragsschluss

Der Vertrag für das Don’t Call Me Sick!-Jahresprogramm kommt erst nach Zustimmung eines Coaches der INHESA Selfcare zustande, was Ihnen schriftlich mitgeteilt wird.

5. Teilnahmegebühr

Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Anmeldeformular. Die Teilnahmegebühr ist der Endpreis je Teilnehmer, somit inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. In der Teilnahmegebühr sind sämtliche Seminarunterlagen sowie Tagungsgetränke und kleine Snacks enthalten.

6. Zahlungsbedingungen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Teilnahmegebühr des Don’t Call Me Sick!-Jahresprogramms in Raten zu zahlen. Hierfür ist eine Anzahlung nach Erhalt der Rechnung, soweit sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung sowie der weiteren Raten ergibt sich aus dem Anmeldeformular. Die Anzahlung oder die gesamte Gebühr ist vor Beginn des Jahresprogramms zu zahlen, Ratenzahlungen sind monatlich zu leisten. Verzug tritt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit ein. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Zahlungswährung ist Euro. Etwaige Kosten, die im Zuge einer Überweisung von einem bzw. Rücküberweisung auf ein Konto mit Fremdwährung entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen.

7. Stornierung durch Teilnehmer / Klienten / Firmen

Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von dem Vertrag zurückzutreten (Storno). Bis zu 8 Wochen (56 Tage) vor Beginn des Jahresprogramms ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Eine bereits geleistete Anzahlung wird vollständig zurücküberwiesen. Danach und bis zu 6 Wochen (42 Tage) vor Jahresprogrammbeginn behalten wir die Anzahlung ein. Bis 2 Wochen (14 Tage) vor Jahresprogrammbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Ab einer Stornierung von 2 Wochen (14 Tage) vor Jahresprogrammbeginn wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

Bei einem von Ihnen veranlassten Abbruch eines bereits laufenden Jahresprogramms wird nach vorherigem gemeinsamen Gespräch und Klärung des Sachverhaltes ggf. das Jahresprogramm vollständig in Rechnung gestellt. Im Krankheitsfall oder wegen sonstiger Verhinderungen können die Inhalte mit Unterstützung der INHESA Selfcare nachgeholt werden. In welcher Form wird in einem gemeinsamen Gespräch mit den Coaches geklärt.

Die Stornierung von Einzelcoachings, Telefon- und Videocoachings ist für Privatpersonen bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei. Danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Die Stornierung von Coachings für Firmen oder Seminare ist bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach wird eine Gebühr von 80 % des Honorars berechnet. Bei Absage bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Betrag (100 %) in Rechnung gestellt. Bei Inhouseterminen bereits gebuchte Übernachtungs-/ Bahn-/ Flugtickets zur Anreise des Coaches, übernimmt der Auftraggeber. Bei Benennung von Ersatzteilnehmern fallen selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten an.

Sollte der Coach einen Termin verschieben müssen, übernimmt dieser seine eigenen, aber keine Reisekosten der Teilnehmer. Der Coach stellt einen Ersatztermin, oder, wenn möglich und für alle Vertragspartner stimmig, übernimmt der Partner Coach das geplante Coaching oder Seminar.

8. Rücktritt vom Vertrag

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund und ungeachtet sonstiger Gründe von dem Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • nicht die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird
  • die Veranstaltung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall des Coaches oder höherer Gewalt der Fall
  • durch das Verhalten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, Mitarbeitern oder Kunden der INHESA Selfcare gegenüber eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.

Falls das Jahresprogramm ausfallen sollte, werden wir Sie unverzüglich schriftlich unterrichten und im Falle eines Rücktritts bereits gezahlte Teilnehmergebühren erstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Änderungen des Jahresprogramms / Terminverschiebung

Die Jahresprogramme werden entsprechend der veröffentlichten Ankündigungen durchgeführt. Wir behalten uns jedoch vor, Änderungen aus inhaltlichen, didaktisch-methodischen oder organisatorischen Gründen vorzunehmen, sofern dies das Jahresprogrammziel nicht grundlegend verändert. Muss ein einzelner Block des Jahresprogramms aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, abgesagt werden, werden wir uns bemühen, einen Ersatztermin anzubieten. Können Sie den Ersatztermin nicht wahrnehmen, haben Sie die Möglichkeit, diesen Block je nach Verfügbarkeit und Entscheidung des verantwortlichen Coaches im Rahmen eines nachfolgenden Jahresprogramms nachzuholen.

10. Haftung

Für Sach- und Vermögensschäden, welche die INHESA Selfcare zu vertreten hat, haftet es, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur insoweit, als ihr Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für die Erfüllungsgehilfen der INHESA Selfcare. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf die vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden.

11. Urheberrechte

Die den Teilnehmern ausgehändigten Seminarunterlagen (Online und Offline) sind urheberrechtlich geschützt. Downloads und Kopien / Ausdrucke sind nur für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Sie dürfen ausschließlich zur persönlichen Nutzung verwendet werden. Insbesondere die Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten im Internet oder in Online-Coaching-Programmen ist untersagt. Die den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen (digital, print) dürfen weder ganz noch teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zweck der Fortbildungs-/Ausbildungs- oder Unterrichtsgestaltung, reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht wiedergegeben werden.
Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der INHESA Selfcare GbR gestattet.

12. Kündigung

Ist eine bestimmte Jahresprogrammdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

13. Datenschutz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir Sie bei Ihrer Anmeldung nach Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Adresse fragen müssen. Nur so kann der Vertrag durchgeführt werden. Ihre Anmeldedaten werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Vertragsdurchführung und um Ihnen Programme und Informationen der INHESA Selfacre zu übersenden. Wir stellen Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Verfügung. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Ihr Einverständnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

14. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer uns gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Ein handschriftlich unterzeichnetes Fax genügt dem Schriftformerfordernis.

15. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Teilnahmeort des Jahresprogramms- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. §139 BGB ist ausgeschlossen.

INHESA Selfcare GbR
Douglasstr. 28
14193 Berlin